Corona: Im Landkreis Harburg wird mehr getestet - auch an Ostern
Ein Absstrich wird an den Testzentren, oder wie hier vom DRK Harburg, von mobilen Teams durchgeführt. Foto: pr

Corona: Im Landkreis Harburg wird mehr getestet - auch an Ostern

Landkreis Harburg - In den beiden Corona-Abstrich-Testzentren in Buchholz und Winsen wird ab sofort ein größerer Personenkreis getestet.

Die Voraussetzungen für einen Test wurden verändert, künftig können Termine an alle Personen vergeben werden, die Symptome haben. Um möglichst viele Tests anzubieten, finden auch Ostern Abstriche statt.

„Durch die Testung eines breiteren Personenkreises wollen wir die Dunkelziffer an Corona-Erkrankungen im Landkreis möglichst klein halten“, sagt Landrat Rainer Rempe. „Das ist ein wichtiger Schritt, um Risikopatienten besser zu identifizieren, zu isolieren und Infektionsketten zu unterbrechen. Wir sind froh, dass wir die entsprechenden Kapazitäten haben und so die neuen Kriterien des Bundes umsetzen können.“

Die beiden Corona-Abstrich-Testzentren an den beiden Krankenhäusern Winsen und Buchholz sind seit zwei Wochen in Betrieb, Termine werden über eine spezielle Hotline vergeben. Der Landkreis Harburg hat dazu Container an den Krankenhäusern aufgestellt und die Hotline eingerichtet, die Kassenärztliche Vereinigung sorgt für Ärzte und medizinisches Personal.

Voraussetzung für einen Test war bisher der konkrete Verdacht, dass Erkrankte sich nach direktem Kontakt zu einer Person mit bestätigter Coronainfektion mit dem Virus infiziert haben. Ab sofort werden auch Tests bei Personen mit Symptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen oder akute Luftnot vorgenommen.

Bei Erkrankten werden nach vorheriger telefonischer Anmeldung über die Hotline 0 41 71 – 693 111 Abstriche, also Gewebeproben aus dem Mund, genommen und dann zur Untersuchung in ein geeignetes Labor gegeben. Außerdem sind unverändert Ärzte als „mobile Teams“ im Landkreis unterwegs, um Abstriche zu nehmen. Bisher haben 1853 Testungen im Landkreis stattgefunden, davon 728 in den beiden Testzentren. 291 Personen wurden positiv getestet, sind mit dem Coronavirus infiziert.

Um möglichst viele Personen testen zu können, machen die Testzentren keine Osterpause. Dort werden Termine auch für Karfreitag und Ostermontag vergeben, die Hotline ist auch am Karsonnabend und Ostermontag erreichbar.

Für die Testzentren gilt folgendes:

Wie erhält man einen Termin für das Corona-Testzentrum?

Um einen Termin zu erhalten, gibt es für Erkrankte zwei Wege:

1. Die Patienten wenden sich zunächst an ihren Hausarzt bzw. ihre Hausärztin. Der Arzt oder die Ärztin meldet den Fall dann dem Landkreis, der Kontakt aufnimmt und die Terminvergabe vornimmt.
2. Die andere Möglichkeit: Die Patienten melden sich direkt über die Hotline (Telefon 0 41 71 – 693 111). Dies gilt nur für Patienten, die keinen Hausarzt haben oder diesen nicht erreichen können. Die Hotline ist grundsätzlich montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 15 Uhr erreichbar, über Ostern nicht am Karfreitag, aber am Karsonnabend und Ostermontag jeweils von 9 bis 13 Uhr.
Wie ist der Ablauf im Testzentrum?

Der Patient meldet sich am Fenster des Containers an und wird dort mit Personalausweis sowie der Krankenversicherungskarte registriert. Anschließend führt der Arzt im Container einen Abstrich über den Rachen durch. Die Testdurchführung dauert etwa fünf Minuten.

Was macht der Patient, der auf das Testergebnis aus dem Labor wartet?

Bis das Testergebnis vorliegt, kann es angesichts der Laborauslastung bis zu fünf Werktagen dauern. Das hat auf die Behandlung aber ebenso wenig einen Einfluss wie ein verzögerter Abstrich. Nach dem Abstrich wird der Patient aufgefordert, sich ohne Umwege zurück in seine häusliche Umgebung zu begeben und Kontakte zu vermeiden. Das Gesundheitsamt bleibt mit dem Patienten in Kontakt.

Das Gesundheitsamt bekommt auch das Testergebnis vom Labor mitgeteilt. Sobald es vorliegt, wird das Gesundheitsamt dem Patienten mitteilen, ob der Test negativ (keine Corona-Erkrankung) oder positiv ausgefallen ist. Bitte rufen Sie bis dahin weder die Hotline zur Terminvergabe noch den Telefonservice des Landkreises an. Dort können keine Auskünfte über Testergebnisse gegeben werden, zusätzliche Anfragen verursachen nur längere Wartezeiten.

Wie geht es weiter? Was passiert, wenn sich der Verdachtsfall bestätigt?

Der Patient bleibt zu Hause in Quarantäne. Diese Anordnung des Gesundheitsamts ist rechtlich bindend, wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Das Gesundheitsamt übernimmt den täglichen Kontakt mit dem Erkrankten sowie die Identifizierung von Kontaktpersonen. Nur bei schweren Erkrankungsverläufen wird der Patient stationär, also im Krankenhaus, aufgenommen.

Was bedeutet Quarantäne konkret?

Diejenigen, die unter Quarantäne stehen, müssen zu Hause bleiben. Auf Besuch von Personen, die nicht mit den Betroffenen zusammenwohnen, muss verzichtet werden, und auch innerhalb des Haushalts soll Abstand gehalten werden. Bis das Gesundheitsamt die Quarantäne aufhebt, misst die Person zweimal täglich die eigene Körpertemperatur und führt ein Tagebuch, in dem gegebenenfalls auch Symptome beschrieben werden.

Wann wird die Quarantäne aufgehoben?

Die Quarantäne kann nur vom Gesundheitsamt aufgehoben werden. Es wird sich unaufgefordert bei den Patienten melden.

Was passiert, wenn sich der Verdachtsfall nicht bestätigt?

Auch ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass der Patient nicht an Corona erkrankt ist.

Sollte eine Quarantäne ausgesprochen worden sein, bleibt der Patient bis zum Ablauf der zwei Wochen weiterhin in Quarantäne. Sollte er dann keine Symptome aufweisen, ist er aus der Quarantäne entlassen. Sollte keine Quarantäne ausgesprochen worden sein, wird dennoch empfohlen, soziale Kontakte für vierzehn Tage zu vermeiden. wg