Ratgeber - Ist ein Flugzeug mehrere Stunden verspätet oder der Flug wurde sogar gecancelt, ist der Ärger groß. Doch Passagiere haben Rechte und sind in solchen Fällen nicht auf sich allein gestellt. Was können Kunden von der Airline als Hilfe erwarten und welche Entschädigungen stehen ihnen zu. Wir klären die Rechtslage und zeigen Fluggästen, wie sie ihre Rechte schnell und effektiv durchsetzen können. So wird der Urlaub dennoch zum Erfolg.
Was Kunden tun können
Zunächst haben Kunden die Möglichkeit, sich an die Fluggesellschaft zu wenden und den Anspruch für die drastische Verspätung oder den Flugausfall geltend zu machen. Musterbriefe, die im Internet zur Verfügung stehen, helfen bei der richtigen Formulierung, und für die Schlichtung in Verkehrsfragen gibt es mit der SÖP einen Ansprechpartner.
Verweigert die Airline die geforderten Entschädigungsleistungen, können Kunden einen Anwalt beauftragen. Dieser ist zwar eine deutliche Stütze für den kommenden Rechtsstreit, aber bei einer Niederlage vor Gericht drohen hohe Kosten. Hinzu kommt, dass sich der Konflikt unangenehm in die Länge ziehen kann. Im schlimmsten Fall droht eine mehrjährige Wartezeit. Dasselbe gilt für die Alternative, ein Inkasso-Unternehmen mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen.
Wer der Wartezeit, dem Risiko sowie dem bürokratischen Aufwand ausweichen möchte, kann sich an einen Express-Entschädiger wenden, dessen Geschäftsmodell auf eine hohe Nachfrage stößt. Die schnelle Abwicklung und die Geschwindigkeit, mit der man das Geld auf dem Konto hat, überzeugen die Kunden. In spätestens wenigen Tagen sollte das Geld überwiesen sein und Kunden können die Entschädigung erhalten mit www.Compensation2go.com/.
Welche Entschädigungsleistungen dürfen Passagiere beanspruchen?
Die Inanspruchnahme von Entschädigungsleistungen für Flugverspätungen und Flugausfall basiert auf EU-Recht. Basis für die Höhe der Entschädigungsleistungen ist die EU-Fluggastrechteverordnung von 2005. Wir unterscheiden die Rechte von Fluggästen nach Ereignissen. Um die Zahlung der Entschädigung zu verweigern, darf die Airline höhere Gewalt wie Extremwetter, Vulkanasche, Streik und technische Störungen geltend machen, wobei es vom Einzelfall abhängt, ob diesem Anliegen entsprochen wird.
Flug wird gestrichen
Kommt es zu einem Flugausfall, haben Passagiere die Wahlfreiheit, ob sie sich das Geld für das reservierte Ticket ersetzen lassen oder eine Umbuchung vornehmen möchten. Zusätzlich erhalten sie eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro pro Person, wobei die genaue Zahlungsleistung von den Umständen abhängig ist. Hier ist von Belang, wann der Kunde von der Streichung des Fluges erfahren hat, um wie viel später der Ersatzflug am Zielpunkt landet und wie lang die Flugstrecke ist.
Bei einer Umbuchung muss sich die Airline um die Verpflegung und die Unterkunft kümmern. So muss sie den Passagieren eine Übernachtung zahlen, wenn der nächste Flug erst am nächsten Tag stattfindet. Ist das Hotel weiter vom Flughafen entfernt, muss sie dem Kunden eine kostenlose Möglichkeit zur Mitnahme anbieten. Ein Flug, der mehr als eine Stunde vorverlegt wurde, gilt als Annullierung.
Flug hat Verspätung
Bei einer Verspätung ab drei Stunden steht Fluggästen ebenfalls eine Entschädigungsleistung zwischen 250 und 600 Euro zu, wobei die Summe halbiert werden kann, wenn die Verspätung zwar mehr als drei Stunden beträgt, aber nicht über vier Stunden liegt. Für die Wartezeit am Flughafen muss die Airline für die Versorgung und gegebenenfalls für die Unterkunft aufkommen. Kaufen Kunden sich selbst etwas zur Verpflegung, muss die Airline dem Kunden den Preis erstatten. Liegt das Hotel weiter vom Flughafen entfernt, hat die Airline einen Lieferservice einzurichten.
Warum Fluggäste so oft von Ausfällen betroffen sind
Ein Flugausfall kann an Faktoren wie technischen Defekten an der Maschine, Störungen am Flughafen, Streik oder Personalmangel liegen. Gar nicht selten trifft es Kunden, dass der Flug zwar planmäßig startet, sie aber nicht mitgenommen werden. Dies liegt daran, dass Airlines in der Regel mehr Tickets verkaufen, als es die Kapazität des Flugzeugs erlaubt. Sie kalkulieren Überbuchungen ein, um den Schaden durch Stornierungen von Kunden abzumildern, der eine typische Herausforderung von Fluggesellschaften ist.
Kommt es zu weniger Stornierungen als kalkuliert, können nicht alle Fluggäste mitgenommen werden. Diejenigen, die als Letztes an der Reihe stehen, haben das Nachsehen, auch wenn sie die volle Summe der Entschädigung beanspruchen dürfen. Deshalb empfiehlt es sich am Flughafen, besser zu früh als aus dem letzten Drücker am Gate zu erscheinen.