Harburg – Das Problem ist bekannt: Für die Lüneburger Straße besteht dringender Handlungsbedarf. Früher war sie Harburgs Flaniermeile und Einkaufsstraße Nummer eins. Heute prägen Ein-Euro-Shops Handyläden, Bäckereien und Leerstand das Bild in der Fußgängerzone.
Rettungsversuche in Form von Workshops, Runden Tischen und anderen Formaten hat es in den vergangenen Jahren mehrfach gegeben. Nun geht die Neugestaltung der Lüneburger Straße in die nächste Runde: Das Bezirksamt gibt Informationen zur Planung bekannt und informiert über die Möglichkeiten zur Mitwirkung.
Am Mittwoch, 27. November, informiert das Bezirksamt alle Interessierten über die geplanten Schritte zur Neugestaltung der Lüneburger Straße, den geplanten freiraumplanerischen Wettbewerb und die Möglichkeiten zur Mitwirkung.
„Die Lüneburger Straße bildet einen zentralen Abschnitt der, im Rahmenplan Innenstadt Harburg 2040 formulierten, städtebaulichen Entwicklungsachse zwischen Schlossinsel und Harburger Bahnhof. Die Neugestaltung der Lüneburger Straße soll dieser Bedeutung Rechnung tragen und zugleich die Aufenthaltsqualität dieses intensiv genutzten Stadtraums steigern“, so das Bezirksamt. Inbegriffen ist die Erneuerung des Pflasters der Fußgängerzone, das durch Beschädigungen und Unebenheiten an einigen Stelle eine „Gefahrenquelle“ darstellt.
Für die Planung der Maßnahme "Neugestaltung Lüneburger Straße" lobt das Bezirksamt Harburg einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb aus, an dem sich Teams aus Landschaftsarchitekturbüros und Ingenieurbüros für Tiefbau beteiligen können.
Einzelheiten zum Ablauf des Wettbewerbsverfahrens, zu den Möglichkeiten der Mitwirkung von Bürgern und zum weiteren Verlauf der Planung und Realisierung informiert das Bezirksamt im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Quartiersbeirats "Harburger Innenstadt/ Eißendorf-Ost" am 27. November ab 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Harburger Rathauses.
Schon während der Sitzung besteht die Möglichkeit, Erfahrungen, Hinweise und Anregungen zur Gestaltung der Lüneburger Straße einzubringen, die bereits in die Auslobung des Wettbewerbs einfließen sollen.