BUND scheitert mit Antrag: Kraftwerk Moorburg darf Elbwasser nutzen

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    Moorburg — Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Eilantrag des BUND gegen das Kraftwerk Moorburg abgelehnt. Die Anlage darf bis zur endgültigen

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    Entscheidung Durchlaufkühlung nutzen Der BUND hatte mit Hilfe der des Eilantrags Vattenfall die Kühlung des Kraftwerks Moorburg mit Wasser aus der Süderelbe grundsätzlich untersagen wollen. Das Kraftwerk kann somit die sogenannte Durchlaufkühlung nutzen, bis das Gericht über die Revision des Urteils des Hamburger Oberverwaltungsgerichts entscheidet, mit der die Erlaubnis zur Nutzung der Durchlaufkühlung aufgehoben wurde. dl

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    Veröffentlicht 17. September 2014
     
    Die derzeitige wasserrechtliche Erlaubnis, die eine Durchlaufkühlung in Abhängigkeit von bestimmten Umweltbedingungen zulässt, gewährleistet nach Ansicht von Vattenfall einen umfassenden Schutz der Elbe. Daher hat der Energiekonzern – wie auch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg – im Frühjahr 2013 Revision beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2013 eingelegt, mit der die Erlaubnis zur Nutzung der Durchlaufkühlung aufgehoben wurde. Eine Entscheidung des BVerwG über die Revision steht noch aus. dl

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