Buchholz: Demos und "Spaziergänge" nur noch mit FFP2-Maske

Landkreis - Vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens, die Inzidenz in Buchholz lag am 4. Januar laut Landkreis Harburg bei 416, hat die Stadt Buchholz die Maskenpflicht ausgeweitet und eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Danach muss, wer in Buchholz an Demonstrationen unter freiem Himmel teilnimmt, dazu zählen auch nicht angemeldete Versammlungen wie die sogannnten Spaziergänge, nicht nur die Abstände von 1,50 Metern einhalten sondern auch eine Atemschutzmaske (FFP2, KN 95 oder gleichwertig) tragen.
 
Hiervon ausgenommen sind lediglich Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist. Entsprechende ärztliche Atteste oder amtlichen Bescheinigungen müssen auf Verlangen nachgewiesen werden.

Ebenfalls ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag müssen, wie schon in der niedersächsischen Corona-Verordnung geregelt, nur einfache Mund-Nasen-Bedeckungen („Alltagsmasken“) tragen. wg