Landkreis - Die Maskenpflicht im Bereich des Fähranlegers in Hoopte ist aufgehoben. Seit Mitte April musste im gesamten Nahbereich des Fähranlegers Hoopte, zu dem auch der vorgelagerte Parkplatz und die westlich gelegenen Parkplatz- und Aufenthaltsflächen gehören, an Wochenenden und Feiertagen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse zu Infektionsgefahren und des seit Ostern konstant gesunkenen Inzidenzwertes wird diese Pflicht nun wieder aufgehoben.
Auf der Fähre und dem Fähranleger gilt weiterhin auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen eine Maskenpflicht. Auch alle übrigen Vorgaben wie die Abstandsgebote bleiben unberührt. wg