Ab dann müssen im Bereich der Bahnhöfe Winsen und Buchholz, der Buchholzer Bahnhofsstraße sowie neu auch im Bereich des Bahnhofs Ashausen in der Gemeinde Stelle medizinische Masken, also mindestens OP-Masken oder aber Masken der Standards FFP2 und KN95/N95, getragen werden. Das regelt eine neue Allgemeinverfügung des Landkreises Harburg, die bis 31. März befristet ist.
Das Tragen medizinischer Masken auf Wochenmärkten ist bereits durch die aktuelle niedersächsische Corona-Verordnung vorgeschrieben.
Diese Pflicht gilt nicht für Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Der ärztliche Nachweis einer Befreiung muss mitgeführt werden. Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag können, wie in der niedersächsischen Corona-Verordnung geregelt, nur einfache Mund-Nasen-Bedeckungen, also Stoffmasken tragen.
Die erweiterte Maskenpflicht für den Bahnhof Ashausen gilt für den gesamten Nahbereich des Bahnhofs, zu dem auch der vorgelagerte Bustreff und die Fahrrad-Abstellanlagen sowohl auf der Süd- wie auch der Nordseite des Bahnhofes und der Bahnhofstunnel samt Rampen gehören. wg