Hybridsitzung in Seevetal erfolgreich: Verwaltungsausschuss fasste Beschlüsse

Seevetal - Der nichtöffentlich tagende Verwaltungsausschuss der Gemeinde Seevetal fasste in seiner Sitzung am 17. Februar verschiedene Beschlüsse. Die Sitzung erfolgte dabei erstmals in Hybridform. Einzelne Mitglieder des Ausschusses sowie Ratsmitglieder konnten pandemiebedingt an der Sitzung von zu Hause aus teilnehmen. Diese Sitzungsform hat ihre Feuertaufe bestanden und soll auch bei weiteren Zusammenkünften verschiedener Gremien zum Einsatz kommen.

Der Verwaltungsausschuss hatte über diverse politische Anträge zu entscheiden. Das Gremium hat - wie bereits vorab angedeutet - beschlossen, die Entgelte für die derzeit geschlossenen Kindertagesstätten ab dem 1. Januar 2021 monatsweise zu erstatten. Diese Regelung gilt nicht für die Nutzung der Notbetreuung. Im Einzelfall erfolgt für die Notbetreuung eine tageweise Abrechnung. Die Regelung soll bei Fortbestehen der Schließung aufgrund der Corona-Krise in den Folgemonaten beibehalten werden.

Der Ausschuss hat zudem beschlossen, nach Abstimmung einer einheitlichen kreisweiten Vorgehensweise, bis zu einer anderweitigen Kostenübernahme einer Erstattung der Kosten für Corona Antigen-Schnelltests beim Personal der Seevetaler Kindertagesstätten zuzustimmen.
Dem Antrag der SPD-Fraktion, die Verwaltung zu beauftragen, eine telefonische Informationsmöglichkeit zum Thema Impftermine und Fahrten zu den Impfzentren zu bewerben, wurde gefolgt.

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde das Thema des geplanten Neubaugebietes „Nördlich Göhlenbach“ behandelt. Beschlossen wurde, an der geplanten Umsetzung der Planungsinhalte Seniorenwohn- und Pflegeanlage, Mehrfamilienhäuser, Wohnungen für die Kommunale Wohnungsbaugesellschaft sowie Einfamilienhausgrundstücke festzuhalten und die Bauleitplanung weiter voranzutreiben. Der Antrag wurde in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 22. Februar erneut aufgerufen.

Dem Antrag der AfD-Fraktion auf Einsetzung eines Kommunalen Beauftragten für Behinderte wurde nicht gefolgt. Die endgültige Entscheidung trifft hier der Gemeinderat.

Für die im Herbst dieses Jahres anstehenden Wahlen hat der Ausschuss die Entschädigung für die Wahlhelfer abhängig vom Aufwand zwischen 35 und 70 Euro  festgelegt.  (cb)