Kreisrätin Annerose Tiedt verabschiedet Christoph Heimbürger (links) und bestellt Daniel Mischke. Foto: Landkreis Harburg
Kreisrätin Annerose Tiedt verabschiedet Christoph Heimbürger (links) und bestellt Daniel Mischke. Foto: Landkreis Harburg
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Neuer Bezirksschornsteinfeger: Daniel Mischke wird Nachfolger von Christoph Heimbürger

Winsen - In einer Feierstunde hat Kreisrätin Annerose Tiedt den bisherigen Bezirksschornsteinfeger Christoph Heimbürger verabschiedet. Der 65-Jährige geht in den Ruhestand. Gleichzeitig bestellte die Kreisrätin Daniel Mischke zum neuen Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Harburg XX. Er ist damit Ansprechpartner für Teile der Samtgemeinde Salzhausen (Wulfsen, Neu Garstedt, Teile von Garstedt, Tangendorf und Toppenstedt), der Samtgemeinde Hanstedt (Thieshope, Teile von Brackel), der Stadt Winsen (Scharmbeck, Grevelau und Pattensen) und der Gemeinde Stelle (Teile von Ashausen).

„Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sorgen nicht nur dafür, dass Feuerungs- und Heizungsanlagen sicher und zuverlässig betrieben werden können“, betonte Kreisrätin Annerose Tiedt. „Ihr Berufsbild hat sich in den vergangenen Jahren auch deutlich weiterentwickelt, und sie sind kompetente Ansprechpartner in Energie- und Umweltfragen. Ihr Expertenwissen zu Klimaschutz, Energieeffizienz und zukunftsfähiger Heiztechnologie ist gefragter und wichtiger denn je.“

Bei der Feierstunde würdigte Tiedt die gute Zusammenarbeit Heimbürgers mit dem Landkreis. Der 65-Jährige hatte den Kehrbezirk Harburg XXX seit 2016 inne, nachdem er zuvor in Harburg tätig gewesen war und dort mehr als 20 Jahre lang Inhaber des Kehrbezirks 707 (Rönneburg) gewesen war.

Sein Nachfolger Daniel Mischke hatte im Bewerbungsverfahren mit seiner Sachkompetenz sowie seiner freundlichen und klaren Kommunikation überzeugt. Der 34-Jährige, der die Meisterprüfung 2022 abgelegt hat, ist seit seiner Schornsteinfegerausbildung vor allem in Meckelfeld tätig gewesen.

Alle bevollmächtigten Schornsteinfeger der 26 Kehrbezirke im Landkreis Harburg haben sich schriftlich dazu verpflichtet, ihre hoheitlich-administrativen Aufgaben und Befugnisse stets im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auszuüben und ihre Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie unparteiisch auszuführen. Dazu gehören die Feuerstättenschau, um festzustellen, dass eine Anlage betriebs- und brandsicher ist, die Kontrolle der Eigentümerpflichten und die Führung des Kehrbuchs sowie Bauabnahmen und Tauglichkeitsüberprüfungen von Feuerungsanlagen. Sie werden jeweils für sieben Jahre bestellt.