Länderübergreifende Großkontrolle auf der B73. Foto: Lenthe-Medien/Reimer
Länderübergreifende Großkontrolle auf der B73. Foto: Lenthe-Medien/Reimer
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Drogen und Handys im Visier: Länderübergreifende Großkontrolle auf der B73

Neu Wulmstorf/Hausbruch – „Ablenkung im Straßenverkehr“ und „Beeinflussung durch Alkohol oder Drogen“ waren die Schwerpunkte von zwei länderübergreifenden Verkehrskontrollen, die gestern in Neu Wulmstorf und Hausbruch stattfanden.

Rund 60 Beamte der Polizeiinspektionen Harburg und Stade sowie der Polizei Hamburg und des Zolls waren in der Zeit von 16 bis 22 Uhr im Einsatz, um beiderseits der Landesgrenze den Verkehr auf der B73 zu kontrollieren.

Auf niedersächsischer Seite wurden dabei insgesamt 129 Fahrzeuge kontrolliert. Zwei Fahrzeugführer waren ohne Fahrerlaubnis unterwegs. In einem Fall lang ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor, die Fahrer mussten ihre Wagen stehen lassen.

In rund 40 Fällen wurden Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet. Hier traf es vor allem Fahrer, die während der Fahrt ihr Smartphone in der Hand hatten, nicht angeschnallt waren oder deren Fahrzeuge Mängel an der Beleuchtung aufwiesen.

Nachdem am Vormittag die niedersächsische Polizei die Ergebnisse der länderübergreifenden Großkontrolle entlang der B73 veröffentlichte, zog am Nachmittag die Hamburger Polizei mit einem beunruhigenden Ergebnis nach.

Bei den zwischen 16 und 22 Uhr auf dem Parkplatz eines ehemaligen Discounters an der Waltershofer Straße 83 Fahrzeugen und insgesamt 103 kontrollierten Personen wurde eine Trunkenheitsfahrt festgestellt. In fünf Fällen fuhren die Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis, ebenfalls wurden fünf Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln festgestellt.

Ein Fahrzeug war mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, der Fahrzeugführer muss mit einem Fahrverbot rechnen. Zwölf Fahrer nutzen illegal ihr Smartphone, ein Fahrer missachtete eine rote Ampel und drei Mal waren Fahrer nicht angeschnallt. Außerdem wurden fünf sonstige Ordnungswidrigkeiten geahndet und drei Mängelmeldungen geschrieben, dass ist der Fall, wenn beispielsweise das Licht kaputt ist.

In einem Fall wurde der Zoll, der an der Aktion beteiligt war, tätig und beschlagnahmte Bargeld, dass der Fahrzeugführer bei sich hatte. Warum dies nötig wurde, ist nicht bekannt.