Zwischenzeitlich alarmierte Bundespolizisten konnten den bereits abgefahrenen Metronom bei Einfahrt im Bahnhof Harburg auf Gleis 3 in Empfang nehmen. Foto: Bundespolizei
Zwischenzeitlich alarmierte Bundespolizisten konnten den bereits abgefahrenen Metronom bei Einfahrt im Bahnhof Harburg auf Gleis 3 in Empfang nehmen. Foto: Bundespolizei
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Gewalt im Metronom: Mann stößt Zugbegleiter zu Boden – In Harburg endet seine Fahrt

Harburg - Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei soll ein 31-jähriger Mann sich am Sonntag gegen 19.15 Uhr, trotz ausdrücklichem Zutrittsverbots durch einen Zugbegleiter, für einen für die Abfahrt bereits abgefertigten Metronom-Zug am Gleis 12 im Hamburger Hauptbahnhof, gewaltsam Zutritt verschafft haben.

„Dazu soll der ivorische Staatsangehörige dem im Eingangsbereich des Metronom 82035 stehenden 59-jährigen Zugbegleiter einen so heftigen Stoß versetzt haben, dass der Geschädigte vom Eingangsbereich in das Zug-Innere zu Boden gefallen sein soll. Dabei erlitt der Metronom-Mitarbeiter Schürfwunden am Arm und verspürte auch später noch Schmerzen“, sagt Polizeihauptkommissar Rüdiger Carstens, Eine Behandlung durch eine RTW-Besatzung wurde aber abgelehnt.

Zuvor versuchte der Beschuldigte den bereits abgefertigten Zug noch zu besteigen. Der später geschädigte Zugbegleiter musste dem Reisenden den Zutritt aufgrund der bereits durchgeführten Zugabfertigung verwehren, da unmittelbar die Zugabfahrt Richtung Bahnhof Harburg bevorstand.

Carstens:Völlig uneinsichtig soll sich der Reisende dann gewaltsam Zutritt zum Zug verschafft haben und den Zugbegleiter nochmals im Zug bei der Fahrkartenkontrolle heftig geschubst haben."

Zwischenzeitlich alarmierte Bundespolizisten konnten den bereits abgefahrenen Metronom bei Einfahrt im Bahnhof Harburg auf Gleis 3 in Empfang nehmen. Der Beschuldigte wurde vor Ort im Zug festgestellt und ein Fahrtausschluss des Zugbegleiters bundespolizeilich durchgesetzt. Die Personaldaten des Beschuldigten wurden festgestellt und fahndungsmäßig am Bahnsteig überprüft.

"Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen musste der Tatverdächtige vor Ort wieder entlassen werden“, heißt es.

Die weiteren Ermittlungen werden vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.