Fliegerbombe
Einer der vier innerhalb kurzer Zeit am Großmoordamm entschärften Blindgänger. Foto: André Zand-Vakili

Großmooordamm: Darum werden nicht mehrere Bomben gleichzeitig entschärft

Gut Moor - In der kommenden Woche dürfte am Großmoordamm eine weitere Fliegerbombe entschärft werden. Eine entsprechende Verdachtsfläche wurde bei Sondierungsarbeiten identifiziert.

Es wäre der fünfte Blindgänger der dort nahezu an der selben Stelle entdeckt wurde. In anderen Städten werden oft mehrere Blindgänger gleichzeitig entschärft, um die Einschränkungen für die Menschen und Betriebe gering zu halten.

In Gut Moor nicht. Dort wurde jeder Bindgänger einzeln vom Sprengmeister des Kampfmittelräumdienstes entschärft. In jedem Fall wurde die einzige Verbindung zur A1 in Harburg unterbrochen, die Bahnlinie gesperrt und das Gewerbegebiet Neuland mit seinen vielen Betrieben lahm gelegt.

Auftraggeber der Sondierungsarbeiten ist die Umweltbehörde, die dort Renaturierungsmaßnahmen durchführt. harburg-aktuell hat dortnachgefragt, warum nicht mehrere Blindgänger auf einmal entschärft wurden.

„Aufgrund der hohen Grundwasserstände, der verhältnismäßig tiefen Lage der Bomben und der sensiblen Niedermoortorfböden ist eine Räumung nur über einen ausgebildeten Kampfmitteltauchtrupp möglich", so Behördensprecher Björn Marzahn. "Die Bergung über einen Tauchtrupp funktioniert so, dass zunächst ein breites Aluminiumrohr senkrecht in den Boden eingelassen wird, in welchem die ersten unbedenklichen Meter ausgebaggert werden. Parallel wird Wasser nachgepumpt, um eine durch die Druckverminderung durch das Baggern mögliche Lageverschiebung der Bombe zu verhindern. Ab einer gewissen Tiefe kommen dann die Taucher zum Einsatz und arbeiten sich in Handarbeit mit Saugern und Pumpen weiter vor."


Nach jeder Teilräumung müsse nicht nur das Rohr wieder umgesetzt werden, sondern auch die Mobile Baustraße, welche verhindert, dass die Geräte und Maschinen in den Moorböden versinken. "Aufgrund dieses insgesamt zeitaufwändigen Verfahrens ist es nicht möglich, mehrere Räumungen an einem Tag vorzunehmen", so Marzahn. "Bezüglich einer genauen Terminierung  der Bergungen können wir als Fachbehörde keinen Einfluss nehmen. Sobald im Zuge eines Teilbergungs-Tauchgangs sich die zuvor in der Sondierung detektierte Anomalie tatsächlich als Bombe herausstellt, wird die Verantwortung direkt an den Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr übergeben. Diese fällt dann alle nötigen Entscheidungen ob, wann und wie geräumt und auch evakuiert werden muss.“

Von Jan Ole Unger, Sprecher der Feuerwehr heißt es: "In anderen Bundesländern führt der staatliche Kampfmittelräumdienst die systematische Absuche, die Freilegung und die Entschärfung oder Sprengung von Bombenblindgänger durch. Somit kann dieser Kampfmittelräumdienst die Entschärfung mehrerer Bomben gleichzeitig beauftragen und koordinieren."

In Hamburg ist mit Inkrafttreten der Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel am 13.12.2005 die Zuständigkeit in die Hände der Grundeigentümer gegeben worden. Die Zustandsverantwortlichkeit liege deshalb nach den allgemeinen ordnungsrechtlichen Vorschriften somit beim Eigentümer eines Grundstücks. "Aufgrund der KampfmittelVO ist der Grundeigentümer einer Verdachtsfläche für die systematische Absuche und die Freilegung von Kampfmitteln zuständig", so Unger. Dieser beauftrage bei Bedarf ein geeignetes Unternehmen gemäß § 10 KampfmittelVO und trägt die Kosten für systematische Absuche und Freilegung von Kampfmitteln. Das heißt, es besteht ein Vertrag zwischen dem Grundeigentümer/Veranlasser (AG) und dem geeigneten Unternehmen (AN). Der Kampfmittelräumdienst Hamburg hat keine Rechtsgrundlage in das Vertragsverhältnis AG/AN einzugreifen.
 
Unger: "Erst wenn ein Kampfmittel durch ein geeignetes Unternehmen freigelegt wurde, erfolgt die Alarmierung des Kampfmittelräumdienstes Hamburg über die Rettungsleitstelle. Ein freigelegtes Kampfmittel stellt juristisch eine konkrete Gefahr dar und ist unverzüglich zu beseitigen. Das Sammeln von freigelegten Bomben“ bedeutet, dass konkrete Gefahren nicht unverzüglich beseitigt werden." zv