Wilhelmsburg - Am späten Mittwochabend führte die Polizei gemeinsam mit dem Zoll und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte einen großangelegten Kontroll-Einsatz in Wilhelmsburg durch. Ziel waren vier Lokale an der Georg-Wilhelm-Straße und im Vogelhüttendeich, darunter Kneipen und Kulturvereine. Gegen 22 Uhr stürmten die Einsatzkräfte mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei die Lokale – auch Diensthunde kamen zum Einsatz.
Lautstarke „Polizei!“-Rufe hallten durch die belebten Straßen, während die Lokale abgeriegelt wurden. Niemand durfte die Räumlichkeiten betreten oder verlassen. In zwei der vier kontrollierten Objekte wurden die Beamten fündig.
In der Kneipe „Friends 2“ an der Georg-Wilhelm-Straße, Ecke Fährstraße, entdeckten die Einsatzkräfte zwei nicht zugelassene Geldspielautomaten samt Bargeld. Beides wurde sichergestellt. Darüber hinaus wurden drei Personen in einer über der Kneipe liegenden Wohnung vorläufig festgenommen. Gegen sie besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts.
Auch ein Mitarbeiter der Bar soll sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten und wäre somit nicht berechtigt gewesen, dort zu arbeiten.
Während des Einsatzes kam es zudem zu einem medizinischen Notfall: Eine junge Frau wurde vom Notarzt behandelt und mit Unterstützung eines Zollfahrzeugs in ein Krankenhaus gebracht. Die Hintergründe des Vorfalls sind noch unklar.
Noch umfangreicher gestaltete sich der Einsatz in einem Kulturverein am Vogelhüttendeich. In einem Hinterhofgebäude wurden drei illegale Spielautomaten sichergestellt. Ein weiterer Gast, der sich auf dem Gelände aufhielt, steht ebenfalls im Verdacht, sich unerlaubt in Deutschland aufzuhalten.
In einem angrenzenden Garagenhof stießen die Beamten auf einen offenbar als Festsaal genutzten Raum – ausgestattet mit Bar, Tischen und Stühlen.
Der Verdacht: Auch hier wurde Glücksspiel betrieben. Ob für den Raum eine Betriebserlaubnis vorliegt, wird derzeit vom Bezirksamt geprüft.
Neben den Funden dokumentierten die Beamten mehrere mutmaßliche Verstöße gegen das Vereinsrecht – darunter der Ausschank von Alkohol und der Betrieb einer nicht konzessionierten Gaststätte. Eine Stellungnahme des Bezirksamts steht hierzu noch aus.