Strafbefehl gegen die Sozialarbeiterin der verstorbenen Lara Mia

090825MutterHarburg- Prozess gegen Sozialarbeiterin Marianne K. (59) vor dem Amtsgericht Harburg. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Körperverletzung durch Unterlassung an der neu Monate alten Lara Mia,. Das kleine Mädchen

war im März 2009 in der elterlichen Wohnung in Wilhelmsburg tot aufgefunden worden. Die Sozialarbeiterin aus Wilhelmsburg war für die Betreuung der kleinen Lara Mia und ihrer Mutter Jessica R. (18) zuständig. Wenige Tage bevor die Sozialarbeiterin des Rauhen Hauses in den Urlaub fuhr, besuchte sie die Familie. Als dann Lara Mia eine Woche nach dem Besuch der Sozialarbeiterin starb, wog das neun Monate alte Mädchen nur 4,8 Kilo. Dass Doppelte wäre jedoch für ein Kind in diesem Alter normal gewesen.

Zu ihrem Prozess im Saal 257 erschien die Sozialartbeiterin nicht. Sie gab Krankheitsgründe vor. "Akute Belastungsreaktion" wurde bei ihr diagnostiziert. Ein Urteil wurde dennoch gefällt, Marianne K. muss eine Geldstrafe von 2700 Euro zahlen. Das war auch der Antrag der Staatsanwaltschaft gewesen.

Die Sozialarbeiterin, die gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen kann, hatte nach dem Tod des Kindes angegeben, nichts außergewöhnliches bemerkt zu haben. Genau deswegen wurde sie jetzt aber verurteilt. Die verantwortlichen Behörden bekamen ihren Rüffel gleich mit. "Es wurde eher an Hilfe als an Kontrolle gedacht, das war ein Fehler", so der Richter.

Ob das völlig abgemagerte Kind aber wirklich an Hunger starb, konnten selbst die Rechtsmediziner nicht gänzlich klären. Deshalb kann auch ein Kindstot nicht ausgeschlossen werden. Weil sie das Kind aber zumindest vernachlässigt hatten, mussten sich Mitte Juli die Mutter von Lara und ihr Freund  vor dem Landgericht verantworten. Gegen beide wurden Bewährungsstrafen verhängt. Jessica R. erhielt zwei Jahre, ihr damaliger Freund Bernd C. neun Monate. (pw)