Ratgeber- Stirbt ein Mensch, bleibt oft eine voll eingerichtete Wohnung zurück. Angehörige stehen dann in kurzer Zeit vor der Herausforderung, emotionale Belastung mit organisatorischen Aufgaben zu verbinden. Rechtlich verankert: Erben treten in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein und damit auch in Mietverhältnis, Hausrat und laufende Verträge, wenn sie das Erbe antreten. Wer Schritt für Schritt bei der Haushaltsauflösung vorgeht, kann rechtzeitig Fristen wahren und die Auflösung in eigener Regie erledigen.
Mietvertrag und Erbe: Rechte und Pflichten
Zunächst stellt sich die Frage, wer überhaupt berechtigt ist, die Wohnung räumen zu lassen. Grundsätzlich übergeht mit der Erbschaft als Ganzes auch der Nachlass auf die Erben, also Hausrat, Mietverhältnis und Forderungen und Verbindlichkeiten. Vorhanden sein sollte ein Erbschein oder eine andere wirksame Vorsorgevollmacht, damit die damit Bevollmächtigten Verträge kündigen, Vermieter kontaktieren und die Haushaltsauflösung regeln können. Das Mietverhältnis endet nicht automatisch durch den Tod des Mieters. Nach den mietrechtlichen Bestimmungen können Ehegatten, Lebenspartner und auch Haushaltsangehörige in den Mietvertrag eintreten. Daneben steht den Erben bzw. dem Vermieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform und muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem die betreffende Seite von dem Todesfall erfahren hat; die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Wer das Erbe annimmt, ist grundsätzlich auch für die offenen Mieten und die Räumung der Wohnung verantwortlich. Schlägt man das Erbe aus, so gehen die Rechte und Pflichten auf den Staat über, der dann für die Wohnungsräumung Sorge tragen muss.
Finanzielle Verantwortung und Kosten der Haushaltsauflösung
Die Kosten der Haushaltsauflösung gelten nach den Vorschriften des Erbrechts als Nachlassverbindlichkeiten und sind vorrangig aus dem Nachlass, z. B. aus den Bankguthaben oder den Erlösen des Verkaufs von Gegenständen zu decken. Reicht der Nachlass nicht aus und ist das Erbe angenommen worden, so können Erben auch verpflichtet sein, aus ihrer eigenen Tasche zu zahlen. Erst wenn der Überblick über Vermögen und Schulden klar ist, können die Ratgeber zu einer Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft raten.
Zu den Kosten gehören natürlich Miete und Nebenkosten bis zur Rückgabe der Wohnung, Kosten für die Entsorgung, Transport, Renovierung und gegebenenfalls die Bezahlung eines professionellen Räumungsunternehmens. Größere, unübersichtliche Haushalte, gesundheitliche Probleme oder große Entfernungen der Erben zueinander sprechen manchmal für einen Teilverkauf von Arbeit an Dienstleister und nur Teilmitarbeit durch die Angehörigen. Organisierte Entrümpelung oder Haushaltsauflösung in Hamburg oder anderen Städten bündeln häufig Demontage, Transport und die sortenreine Trennung verwertbarer und entsorgungsfähiger Materialien und richten sich nach den städtischen Sperrmüll und Entsorgungsregelungen.
Praktische Durchführung: Vom Überblick zur Schlüsselübergabe
Am Anfang der praktischen Organisation steht der Überblick. Es ist sinnvoll, Zimmer für Zimmer zu ermitteln, welche Dinge einen ideellen oder materiellen Wert haben, welche Dokumente man sichern muss und welche Dinge man guten Gewissens entsorgen kann. Zu wichtigem Schriftgut gehören Verträge, Versicherungen, Kontoauszüge, Steuerunterlagen und persönliche Schriftstücke, die möglichst frühzeitig gesichtet und geordnet werden sollten, da man sie für die Abwicklung des Nachlasses bzw. für die Kündigung von Verträgen braucht.
Danach kann man den Hausrat in Gruppen einteilen: „behalten“, „innerhalb der Familie vergeben“, „verkaufen“, „spenden“, „entsorgen“. Karitative Einrichtungen und Sozialkaufhäuser nehmen in der Regel gut erhaltene Möbel und Haushaltswaren gerne an, so dass man den Entsorgungsaufwand und die Kosten gering halten kann. Was man nicht mehr weitergeben kann, muss über Sperrmüll, Recyclinghöfe oder gewerbliche Entsorger abfließen.
Für die Räumungsaktion selbst ist es sinnvoll, einen Zeitplan aufzustellen, der sich an der Kündigungsfrist orientiert. Ratsam ist es, rechtzeitig größere Möbel zu organisieren und Transporte zu planen und sich nötigenfalls zusätzliche Hilfe oder Dienstleistung zu organisieren. Wichtig ist, dass beim Rückgabetermin sämtliche Schlüssel vorliegen, die Wohnung besenrein ist und die eventuell mit dem Vermieter vereinbarten Schönheitsreparaturen oder Kleinreparaturen wirksam im Mietvertrag niedergelegt waren.
Sperrmüll und Entsorgung, speziell in Hamburg
Bei Entsorgung größerer Mengen Hausrat spielen die Sperrmüllregelungen eine wichtige Rolle. In Hamburg bietet die Stadtreinigung aus privaten Haushalten verschiedene Varianten der Sperrmüllabfuhr an, nach Termin oder über Recyclinghöfe. Für die Abfuhr müssen die Gegenstände auf privatem Grund bereitgestellt werden und eine gewisse Länge und ein gewisses Gewicht dürfen nicht überschreiten, hygienisch bedenkliche Teile sind gesondert zu verpacken.
Die Stadtreinigung weist darauf hin, daß das Abstellen von Sperrmüll auf öffentlichen Flächen, Gehwegen und Grünstreifen nicht gestattet ist, und eine Abfuhr von dort nicht stattfindet, es können im Zweifel Mehrkosten entstehen. Wer mehrere Kubikmeter aus einem Nachlass entsorgen muss, sollte sich vorher erkundigen, ob mehrere Abholtermine, Containerbeschickung oder Kombinationen von Sperrmüllterminen und Recyclinghofbesuchen nicht zweckmäßig sind.
Verträge des Verstorbenen und formale Abwicklung
Parallel zur Wohnungsräumung verläuft auch die Kündigung der Verträge. Neben dem Mietverhältnis sind meist Strom, Gas, Internet und Telefon, Rundfunkbeitrag und Versicherungen zu beenden oder umzustellen. Die Verbraucherzentrale fordert, dass Erben den Vertragspartnern Sterbeurkunden vorlegen und auf ihre Rechtsstellung hinweisen, um Fristen zu wahren und Kosten zu vermeiden.
Beim Mietvertrag gelten, wie beschrieben, die Sonderkündigungsrechte. Rechtsratgeber erklären, dass Angehörige oder Erben, die das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen, das Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Todesfalls wahrnehmen müssen, andernfalls laufen die normalen Kündigungsfristen weiter. Für die Kaution ist nach Beendigung der Räumung und der Abnahme der Wohnung eine Abrechnung mit dem Vermieter vorzunehmen, unter Würdigung offener Betriebskosten oder etwaiger Schadensersatzansprüche.


