Foto: Andre Zand-Vakili
Foto: Andre Zand-Vakili

Widerruf Lebensversicherung: Holen Sie das Maximum aus Ihrer Police!

Ratgeber - Immer mehr Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer möchten ihre bestehende Lebensversicherung auflösen. Grund dafür sind vor allem die hohen Kosten, verbunden mit einer schlechten Zinslage und wenig Flexibilität. Mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung holen Sie das Maximum aus der Police heraus. Er ist weitaus vielversprechender als die oft teure Kündigung, weil der Versicherer hier keine Abschluss- und Verwaltungskosten vom Vertragsvermögen abziehen darf. 

Kündigung vs. Widerruf der Lebensversicherung: Welcher Weg lohnt sich? 

Möchten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer Ihre bestehende Police auflösen, haben Sie dafür mehrere Möglichkeiten. Im Fokus stehen dabei vor allem Kündigung und Widerruf der Lebensversicherung. Sie unterscheiden sich grundlegend voneinander, denn bei der Kündigung lösen Sie den Vertrag im Nachhinein auf, während er beim Widerruf als von Anfang an unwirksam gilt. Dies bringt für Sie als Kundin oder Kunde deutliche Vorteile mit sich. 

Die Kündigung: Meist ein teures Unterfangen!

Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Er wird nach einer gesetzlich normierten Formel berechnet und setzt sich aus Ihren eingezahlten Beiträgen, Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Zinsen und Überschüssen zusammen. Anders als beim Widerruf der Lebensversicherung, fällt der Auszahlungsbetrag im Fall der Kündigung regelmäßig vergleichsweise niedrig aus. 

Denn der Versicherer berechnet zunächst die Summe der von Ihnen eingezahlten Versicherungsbeiträge. Anschließend summiert er alle Zinsen und Überschussanteile, die Ihnen in der Vergangenheit gutgeschrieben wurden, auf. Von der so ermittelten Gesamtsumme werden Abschluss- und Verwaltungskosten sowie eine Stornopauschale (Kündigungsgebühr) abgezogen. 

Wichtig dabei: Die Abschluss- und Verwaltungskosten zieht der Versicherer regelmäßig in voller Höhe ab. Dadurch sind sie oft höher als die bereits „verdienten“ Zinsen und Überschüsse. Die Stornopauschale vermindert den Auszahlungsbetrag weiter. Im Ergebnis kündigen viele Kunden ihre Lebensversicherung mit einem erheblichen Verlust! 

Widerruf der Lebensversicherung: Holen Sie sich die maximal mögliche Auszahlung! 

Der Widerruf einer Lebensversicherung ist grundsätzlich nur innerhalb eines Monats nach Zugang der Vertragsunterlagen möglich. Haben Sie also Versicherungsschein, Begleitschreiben und andere Dokumente erhalten und wurden Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt, beginnt in diesem Zeitpunkt die einmonatige Widerrufsfrist. Ist sie abgelaufen, ist kein Widerruf der laufenden Lebensversicherung mehr möglich.

Doch was passiert, wenn der Versicherer Sie als Kundin oder Kunde nicht wirksam über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat? Mit dieser Frage musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahr 2014 beschäftigen. In seiner Entscheidung vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11, stellte das Gericht dabei klar, dass eine unwirksame Widerrufsbelehrung dazu führt, dass die Widerrufsfrist weder beginnen noch enden kann. Betroffen von diesem Urteil sind vor allem Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 mit dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. 

Warum der Widerruf einer Lebensversicherung eine hohe Auszahlung verspricht 

Der Widerruf einer Lebensversicherung führt – rechtlich gesehen – nicht zu einer nachträglichen Vertragsauflösung. Vielmehr werden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer so gestellt, als hätten Sie die Police gar nicht erst abgeschlossen. Denn die mit dem Versicherer geschlossenen Verträge sind als von Anfang an unwirksam anzusehen. 

Dies führt dazu, dass Sie alle eingezahlten Beiträge sowie Zinsen und Überschussanteile vom Versicherer zurückerhalten. Darüber hinaus darf er keine Abschluss- und Verwaltungskosten, sondern nur eventuelle Risikoanteile – etwa für eine mitversicherte Berufsunfähigkeit oder die Absicherung des Todes – einbehalten. In der Regel erhalten Sie daher auch alle Vertragskosten wieder ausgezahlt. Der Abzug einer Stornopauschale ist beim Widerruf der Lebensversicherung unzulässig, da keine Kündigung vorliegt. 

In vielen Fällen muss der Versicherer darüber hinaus sogenannte Verzugszinsen zahlen. Denn durch den Widerruf und den hierdurch von Anfang an unwirksamen Vertrag hat er Ihre Beiträge ohne rechtliche Grundlage einbehalten. Dass Ihnen dieses Geld nicht für andere Investments oder private Zwecke zur Verfügung stand, ist ein objektiver Nachteil – und auch diesen muss das Versicherungsunternehmen ausgleichen. 

Kundinnen und Kunden, die sich für einen Widerruf ihrer Lebensversicherung entscheiden, erhalten so schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro mehr als bei einer Kündigung. Lassen Sie Ihre Ansprüche von erfahrenen Anwälten prüfen und stellen Sie sicher, dass Sie das Maximum aus Ihrer Police herausholen! dl