Harburg - Mietwucher ist für die Behörden kein Thema im Bezirk Harburg. Das geht aus der Antwort auf einer Anfrage der Linken hervor. Danach ist in den vergangenen zehn Jahren in keinem einzigen Fall im Bezirk ein Verfahren gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz eingeleitet worden, das Grundlage für die Verfolgung von "Mietwucher" als Ordnungswidrigkeit ist.
Das bedeutet nicht, dass im Bezirk Harburg nicht überhöhte Mieten bezahlt werden. Laut Verwaltung hätten sich immer wieder Hinweise auf zu hohen Mieten im Zusammenhang mit Anzeigen zu Wohnungsmängeln ergeben. Jedoch hätten in allen Fällen die Mieter keine Überprüfung des Bezirksamtes auf "Mietwucher" gewünscht. Wie viele Fälle zu aufgefallen sind, wurde nicht bekannt. zv