Baumfällungen: Bezirk hat keine Ersatzpflanzungen nötig

HolzHarburg – Wenn irgendwo ein Baum gefällt wird, sollte an gleicher Stelle oder in der Nähe ein neuer Baum gepflanzt werden. Ist das immer so? Der CDU-Bezirksabgeordnete

Berthold von Harten hat festgestellt, dass es „eklatante Unterschiede“ gibt: „Offenbar kommt es darauf an, ob der Baum auf öffentlichem oder privatem Grund stand.“  Er hat mal nachgezählt. Nach Angaben des Senats sind 2015 bis Mitte Dezember in Harburg 133 in öffentlichen Grünanlagen gefällt worden. Ersetzt wurde kein einziger.

In der gleichen Zeit sind auf Privatgrundstücken 1008 Bäume mit behördlicher Genehmigung gefällt worden. In 598 Fällen ist eine Ersatzpflanzung angeordnet worden. Von Harten: „Auf ersten Blick ergibt dies, dass die öffentliche Hand bei Privateigentümern in ca. 60 Prozent der Fälle das Baumfällen von Ersatzpflanzungen abhängig macht, wohingegen die Quote auf öffentlichem Grund Null beträgt.“

Der Abgeordnete hat darauf eine Anfrage an das Bezirksamt gestellt. Das hat ihm jetzt erklärt, dass die Hamburgische Baumschutzverordnung, die den Umgang mit Baumfällungen und Ersatzpflanzungen regelt, nicht für öffentliche Grünflächen und auch nicht für das „Straßenbegleitgrün“ gilt. Denn es gebe bei den Fällgenehmigungen durchaus Unterschiede: Auf Privatgrundstücken werden Bäume gefällt, weil sie erkrankt sind oder aber „Entwicklungsmöglichkeiten“ stören – also wenn sei einem Neubau im Wege stehen. Auf öffentlichen Grund gehe es vor allem um Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr. Ersatz könne es nur „im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel“ geben.

Schließlich hat von Harten gefragt, ob das Bezirksamt nicht nachvollziehen kann, wenn betroffene Bürger diese Regelung immer weniger akzeptieren. Die Antwort des Bezirksamt klingt lapidar: „Die Akzeptanz für diese Regelung ist vor allem dann gering, wenn sie vom Bürger nicht verstanden wird. Bei Nachfragen vermittelt die Verwaltung daher den zugrunde liegenden Sachverhalt und die Rechtslage.“ ag