Blohmstraße: Fahrradfahrer haben auch Vorrang vor Fußgängern
In der Blohmstraße endet der Fußgängerüberweg vor dem Fahrradweg. Foto: André Zand-Vakili

Blohmstraße: Fahrradfahrer haben auch Vorrang vor Fußgängern

Harburg - Wer die neue Veloroute im Bereich Blohmstraße genau betrachtet, sieht, wie in Hamburg mittlerweile Verkehrsteilnehmer gewichtet werden. Radfahrer haben auch vor Fußgängern Vorfahrt. Denn dort, wo ein Zebrastreifen in der Nähe eines Kindergartens das sichere Überqueren der Straße möglich machen soll, endet der "Dickstrichstreifen", so eine frühere innerbehördliche Bezeichnung, genau dort, wo der Bereich für die Fahrradfahrer ist.

Immerhin kann man so eine Wertung erkennen. Der Radfahrer ist in der Blohmstraße der "King of the Road". Dabei heißt es in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung unter Paragraf 26: "In der Regel sollen Fußgängerüberwege zum Schutz der Fußgänger auch über Radwege hinweg angelegt werden." zv