Harburg - Die Verkehrsbehörde hat Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen, in der das in Hamburg geltende Nutzungsverbot von Tausalz ab sofort bis 13. Februar aufgehoben wird. Bereits vom 7. Bis 21 Januar war das Streusalzverbot in Hamburg aufgehoben worden.
„Hamburger können in dieser Zeit klassisches Tausalz auf die Wege streuen, um vereiste Gefahrenquellen zu beseitigen. Der Senat reagiert damit auf den Dauerfrost und die damit verbundenen Gefahren durch Eisplatten und festgetretenen Schnee“, heißt es.
Hamburg erlebt den voraussichtlich kältesten Januar seit 2010. Die Durchschnittstemperatur liegt bei -0,4 Grad Celsius. Durch den andauernden und zum Teil starken Frost können bestehende Eisplatten nicht abschmelzen und sind damit Gefahrenquellen, besonders für Fußgänger. Auch kurze Tauperioden mit anschließendem Frost führen zu glatten Verhältnissen, die mit herkömmlichen Mitteln kaum noch zu beseitigen sind. Da auch für die kommenden Tage starker Frost vorhergesagt ist, wird der Einsatz von Tausalz ab sofort erlaubt.
Dr. Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende: „Die Stadtreinigung ist bei diesen Witterungsbedingungen weiterhin im Dauereinsatz und viele Hamburgerinnen und Hamburger kommen ihrer Reinigungspflicht vorbildlich nach. Doch in manchen Fällen ist es kaum noch möglich mit Sand, Schaufel und Schippe den Gehweg von Eis und Schnee zu befreien. Wir wollen, dass alle sicher durch die Stadt kommen – und denken dabei besonders an ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Um die Gefahren vereister Wege möglichst gering zu halten, haben wir nun in einer Allgemeinverfügung das in Hamburg geltende Nutzungsverbot von Tausalz für zwei Wochen aufgehoben. Wir sind uns der Umweltbelastungen bewusst, doch die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat die höchste Priorität. Wir bitten die Hamburger und Hamburgerinnen das Streusalz maßvoll und umsichtig einzusetzen.“

