Meter langen und 22 Tonnen schweren Kahn vom Grund des Binnenhafens holen. Auftraggeber ist das Bezirksamt. Der Eigner ist offensichtlich nicht in der Lage der Hebungsverfügung nachzukommen.
Bis zu 50.000 Euro Steuergelder muss das Bezirksamt aus seinem Etat jetzt zahlen, damit die Bergung durchgeführt wird. Später soll versucht werden die Kosten vom angeblich nicht sonderlich liquiden Eigner wieder reinzuholen. zv