Hunde an die Leine: Ab 1. April gilt in der Gemeinde Seevetal die Leinenpflicht
Hundehalterin mit angeleinten Hunden. Foto: Gemeinde Seevetal
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Hunde an die Leine: Ab 1. April gilt in der Gemeinde Seevetal die Leinenpflicht

Seevetal - Der Frühling ist in der Natur eine besondere Zeit: In den tierischen Kinderstuben gibt es jetzt wieder Nachwuchs. Ein besonderer Schutz stellt deshalb die gesetzliche Brut- und Setzzeit von Anfang April bis Mitte Juli dar. Die Gemeinde Seevetal weist daher alle Hundebesitzer auf die Pflicht hin, ihre Hunde anzuleinen, damit sie brütende Tiere oder Jungtiere nicht stören und nicht streunen oder wildern können.

Die Leinenpflicht gilt in der freien Landschaft - dazu gehören alle Grünflächen, Wiesen, Felder und Wälder innerhalb und außerhalb der Ortschaften. Besonders geschützt sind darüber hinaus die Seevetaler Landschafts- und Naturschutzgebiete: In den Bereichen "Buchwedel und Umgebung", "Untere Seeveniederung", "Höpen", "See im Maschener Moor" und dem "Tötenser Sunder" besteht ein ganzjähriger Leinenzwang.

Die Seevetaler Gemeindeverwaltung bietet online gebündelte Informationen rund um das Thema Hundehaltung unter www.seevetal.de/hundehaltung Im Rathaus und den Ortsverwaltungen ist auch ein entsprechender gedruckter Flyer erhältlich. (cb)