Grunderwerb wird kostspieliger: Eine Teuer-Steuer für den Bezirk Harburg?
Foto: André Zand-Vakili

Grunderwerb wird kostspieliger: Eine Teuer-Steuer für den Bezirk Harburg?

Harburg - Das wird Häuslebauer und Käufer von Eigentumswohnungen im Bezirk Harburg, der als einer der Bereich in Hamburg gilt, in dem viel gebaut werden soll, hart treffen.

Die Grunderwerbsteuer wird um ein sattes Prozent von 4,5 auf 5,5 Prozent angehoben. Das wird die Käufer von Eigentum zusätzlich belasten. "Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten", sagt Immobilienexperte Heinrich Wilke von Imentas. "Wie Makler- oder Notargebühren werden diese Kosten in der Regel nicht von Banken finanziert." Sie muss der Käufer zusätzlich tragen und damit mehr Eigenkapital bei einem Haus- oder Wohnungskauf mitbringen.

Die Stadt erhofft sich durch die Steuererhöhung Mehreinnahmen von jährlich rund 132 Millionen Euro. Zwar sollen die viel gepriesenen "jungen Familien" bei dem Kauf eines erste Eigenheims nur einen ermäßigten Satz in Höhe von 3,5 Prozent zahlen. Allerdings ist nicht klar, ob diese Regelung in Kraft tritt. Der Bundesrat müsste zuerst einer Länderöffnungsklausel des Grunderwerbsteuergesetzes zustimmen.

André Trepoll, Abgeordneter der CDU aus Süderelbe in der Bürgerschaft sieht die Erhöhung kritisch. "Es sind ja nicht nur Käufer betroffen. Gerade in Hamburgs Süden sollen viele neue Wohnungen entstehen. In der Regel werden die Grundstücke dafür vom Projektentwickler gekauft. Die Erhöhung der Grundsteuer treibt mit die Kosten nach oben, die Basis für die Kalkulation und damit auch die Miete sind", so Trepoll.

Milan Pein, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion dagegen spricht gar nicht erst von einer Erhöhung, sondern mit Blick auf die höheren Grunderwerbsteuern in anderen Bundesländern, darunter Niedersachsen, von einer "Angleichung" - um dann den Kern der Steuererhöhung zu benennen. Pein: "Mit der Angleichung des Steuersatzes schafft der Senat heute neue Spielräume für den Hamburger Haushalt, die vor dem Hintergrund der durch die Corona-Pandemie herbeigeführten starken finanziellen Belastungen unverzichtbar sind."

SPD und Grüne betonen zudem "Steuerschlupflöcher" durch die sogenannten "Share-Deals" zu schließen. Das hat tatsächlich nichts mit dem Steuersatz zu tun. "Share-Deal" bedeutet, dass Immobilien nicht als Immobilie, sondern als Teil eines gesamten Unternehmens, beispielsweise als Anteile einer GmbH oder einer KG, verkauft werden. Steuerexperten halten diesen Punkt für Nachrangig. "Das war früher einmal ein Thema im Rahmen der sogenannten Rett-Blocker-Geschäfte. Diese Möglichkeiten gibt es bereits weitestgehend nicht mehr", meint der Experte. zv