Das Freudenberger-Areal liegt am Rand des Binnenhafens an der B73 und der Bahnstrecke. Foto: Christian Bittcher
Das Freudenberger-Areal liegt am Rand des Binnenhafens an der B73 und der Bahnstrecke. Foto: Christian Bittcher

Freudenberger-Areal: Hamburg übt erstmals Vorkaufsrecht bei "Share Deal" aus

Harburg – Die Stadt Hamburg übt erstmals Vorkaufsrecht bei einem „Share Deal“ aus und sichert sich ein Schlüsselgrundstück im Harburger Binnenhafen: Der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat das Vorkaufsrecht für das Gelände des "Freudenberger Areals" (Foto) in Harburg ausgeübt.

Das etwa 57.000 Quadratmeter große Gebiet im Bereich der Seevestraße, Alte Seevestraße und Buxtehuder Straße bildet durch seine Lage als Eingang in den Binnenhafen und in unmittelbarer Nähe zum Harburger Bahnhof und der Harburger Innenstadt ein Schlüsselgrundstück im Bereich des östlichen Harburger Binnenhafens.

Die Stadt hat erstmals bei einem Verkauf von Anteilen an einer grundstückshaltenden Gesellschaft, einem "Share Deal", ein gemeindliches Vorkaufsrecht ausgeübt und damit juristisches Neuland betreten, sagte Finanzsenator Andreas Dressel am heutigen Donnerstag. Zwischen den Beteiligten konnte nun eine Einigung zur weiteren Abwicklung des Ankaufs erzielt werden, so dass eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden wurde.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: "Das Vorkaufsrecht ist als ultima Ratio ein unverzichtbares Instrument unserer Boden- und Stadtentwicklungspolitik. Der Fall beweist, dass sich unsere Beharrlichkeit auszahlt und auch ein 'Share Deal' unser Vorkaufsrecht nicht aushebelt. Der Fall sendet deshalb an den Immobilienmarkt ein klares Signal aus, dass mit der Stadt und ihrer Intervention gerechnet werden muss.“ Außerdem sagte Dressel: „Mit dem Zugriff auf diese zentralen Flächen in Harburg kann die Stadt das Umfeld aktiv entwickeln und dessen Potenzial voll ausschöpfen.“

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, sagte: „Das Freudenberger Areal in direkter Nähe zum Harburger Bahnhof ist ein Schlüsselgrundstück mit großer städtebaulicher Bedeutung für Harburg. Mit dem Erwerb des Grundstücks kann das Areal nun unabhängig von Interessen Dritter entwickelt und die städtebaulichen Ziele Hamburgs bei der Entwicklung des östlichen Harburger Binnenhafens besser umgesetzt werden.“

Bezirksamtsleiterin Sophie Fredenhagen ergänzt: „Das ehemals von Harburg-Freudenberger genutzte Areal birgt ganz erhebliche Potenziale für die Entwicklung im östlichen Harburger Binnenhafen. Die Fläche eignet sich, um ein urbanes Stadtquartier unter anderem mit Gewerbe, Dienstleistungsangeboten und Freizeitnutzungen zu entwickeln, das einerseits an das Forschungs- und Innovationsquartier Binnenhafen anknüpft und andererseits von der guten Erreichbarkeit und Innenstadtrandlage profitiert.“

Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts soll die geordnete Entwicklung des östlichen Harburger Binnenhafens sichergestellt und eine städtebauliche Fehlentwicklung an der Schnittstelle zwischen Harburger Binnenhafen und Innenstadt Harburg unterbunden werden. Die Stadt hatte durch eine Verordnung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts die Möglichkeit eines Zugriffs auf Grundstücke geschaffen, um geplante städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen leichter durchführen zu können. cb