Silvesterfeuerwerk und Böller dürfen zum Jahreswechsel am Hamburger Hauptbahnhof und am Bahnhof Harburg nicht mitgenommen oder gar gezündet werden. Foto: Christian Bittcher
Silvesterfeuerwerk und Böller dürfen zum Jahreswechsel am Hamburger Hauptbahnhof und am Bahnhof Harburg nicht mitgenommen oder gar gezündet werden. Foto: Christian Bittcher

Bundespolizei: Feuerwerksverbot zu Silvester am Harburger Bahnhof

Harburg - Kein Feuerwerk am Hauptbahnhof und dem Harburger Bahnhof: Silvesterfeuerwerk und Böller dürfen zum Jahreswechsel am Hamburger Hauptbahnhof und am Bahnhof Harburg nicht mitgenommen oder gar gezündet werden. Konkret ist das an den beiden Bahnhöfen vom Sonntag, 31. Dezember, 15 Uhr, bis zum Montag, 1. Januar, 8 Uhr, verboten.

Die Bundespolizei hat eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Mitführ- und Abbrennverbot von Pyrotechnik für mehrere Bahnhöfe im Norden erlassen. Für durchreisende Fahrgäste mit entsprechenden Bahntickets gelte das Verbot nicht. Auch nicht für ankommende Reisende, die direkt weiter ins Stadtgebiet laufen.

Ein Grund für die schärferen Regeln ist, dass unbeteiligte Passanten und Reisende durch Feuerwerk verletzt werden könnten, wie die Bundespolizei mitteilte. Außerdem häufe sich die Nutzung illegaler Böller und selbstgebauter Pyrotechnik, was die Gefahr weiter erhöhe. Das Verbot gilt jeweils im gesamten Bahnhofsgebäude sowie auf den Bahnsteigen. Ausgenommen ist sogenanntes Kleinstfeuerwerk, also Knallerbsen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerk.