Steht leer: Karstadt am Schloßmühlendamm. Foto: zv
Steht leer: Karstadt am Schloßmühlendamm. Foto: zv

Streit um Preis beim Vorkaufsrecht: Karstadt droht langer Leerstand

Harburg - Es wirkte wie ein Durchbruch. Ende September verkündeten Finanzsenator Andreas Dressel und Bezirksamtsleiterin Sophie Fredenhagen, dass für das leerstehende Karstadt-Haus am Schloßmühlendamm das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde.  Alle waren "happy". So schien am besten ein jahrelanger Leerstand abgewendet zu sein. „Das ist ein Glücksfall für die Stadtentwicklung Harburgs“, meinte damals Frank Richter, Fraktionsvorsitzender der SPD.

Doch genau der jahrelange Leerstand droht trotzdem. Der Eigentümer will gerichtlich gegen den per Gutachten festgesetzen Preis vorgehen. Er ist ihm zu niedrig. Das wurde am Montag im Stadtentwicklungsausschuss bekannt. "Da wurde zu früh gefeiert", so Viktoria Isabell Ehlers, Fraktionsvorsitzende der FDP.

Denn jetzt droht, so die Einschätzung von Ralf-Dieter Fischer, Fraktionsvorsitzender der CDU, ein jahrelanger Rechtsstreit. Dabei geht es nicht um das Vorkaufsrecht an sich. Es geht um das Gutachten. Zwar hat die Behörde angekündigt, dass das Gutachten noch einmal überprüft werden und eventuell nachgebessert werden soll. Zweifelt der Eigentümer den darin ermittelten Preis an, muss ein Gericht entscheiden, ob der dem tatsächlichen Verkehrswert entspricht oder nicht. Der ist, weil die Preise bereits durch eine Verordnung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts , das die Möglichkeit eines bevorzugten Zugriffs auf Grundstücke für die Stadt schaffte, "eingefroren". Maßstab ist das Jahr 2020, was angesichts fallender Immobilienpreise nicht unbedingt von Vorteil sein muss.

Mit dem Streit ist auch ein Zwischennutzung des Gebäudes in der zentralen Lage kein Selbstgänger. "Die Stadt hat so keinen Zugriff auf das Gebäude", so Fischer. "Für eine Zwischennutzung bräuchte man die Zustimmung des Eigentümers." Andererseits hat der Eigentümer während einer "Hängepartie" die Instandhaltsungspflicht, was Kosten verursacht. Zudem kann er auch nicht anderweitig verkaufen.

Der Fall zeigt auch, wie schwierig die Stadtentwicklung in anderen Teilen Harburgs sein dürfte. Sowohl im Phoenix-Viertel, wie auch in Teilen des Binnenhafens und der gegenüber liegenden Innenstadt, dem Schippsee-Quartier, soll das Vorkaufsrecht durch die Stadt ausgeübt werden. Auch dort sind nach Einschätzung von Insidern solche Auseinandersetzungen vorprogrammiert. zv