Harburgs Grüne fordern Nachtfahrverbot - für Mähroboter

Harburgs Grüne fordern Nachtfahrverbot - für Mähroboter

Harburg - Die Grünen wollen ein Fahrverbot - für Mähroboter. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion in der Bezirksversammlung eingebracht. Dabei geht es den Grünen um den Schutz von Igeln und anderen Tieren.

"Um das Risiko einer Begegnung von Igeln und anderen nachtaktiven Tieren im Garten und einem Mähroboter zu minimieren, sollten Mähroboter daher nur tagsüber fahren, möglichst unter Aufsicht und nach vorherigem Absuchen der zu mähenden Fläche. Ein Einsatz in der Nacht sowie der Abend- und Morgendämmerung sollte gänzlich ausgeschlossen werden", heißt es in dem Antrag.

Das ist nicht nötig, meint Carsten Matthies, Chef in dem gleichnamigen Gartencenter in Seevetal. Moderne Geräte verfügen über Sensoren. "Die Geräte sind gegenüber den konventionellen Benzin Rasenmähern sauber und lassen auch Kleinstlebewesen in der Natur überleben. Läuft ein Igel über den Weg sucht sich der Mähroboter einen anderen Weg. Wird der Roboter von Personen oder dem Igel angehoben stoppt das Gerät sofort", so Matthies.

Mähroboter  ohne Sicherheitseinstellungen und mit festen Messern könnten dagegen den Tieren gefährlich werden. Die Hersteller solcher Geräten verweisen darauf, dass solche Geräte ausschließlich "unter Aufsicht" benutzt werden sollen.

Problematisch wird es, wenn es darum geht, wie und von wem ein Mähroboternachtfahrverbot in Harburgs Gärten durchgesetzt werden soll. Laut können bislang eingesetzte Geräte nicht sein. Das hätte Beschwerden und Anzeigen wegen Ruhestörung nach sich gezogen.

Bei den Grünen geht man davon aus, dass durch ein Mähroboternachtfahrverbot kein zusätzlicher Aufwand für die Behörden entsteht. "Wir gehen davon aus, dass sich die große Mehrheit der Menschen, die einen Rasenmähroboter benutzen, auch ohne regelmäßige Kontrollen an eine solche Regelung halten wird", so Britta Obst von den Grünen "So wird es ja auch bei anderen Ge- und Verboten im Garten gehandhabt, etwa wenn man zu laute Geräte zu bestimmten Zeiten aus Lärmschutzgründen nicht benutzen darf oder Gehölze während der Brutzeit nicht geschnitten werden dürfen, damit Vögel und ihre Küken geschützt werden." zv