Polizisten vor dem Krankenhaus an der Stade Straße. Foto: Lenthe-Medien
Polizisten vor dem Krankenhaus an der Stade Straße. Foto: Lenthe-Medien

Verwirrte 18-Jährige entführt Säugling aus dem Krankenhaus Mariahilf

Heimfeld - Die Entführung eines Säuglings aus dem Krankenhaus Mariahilf hat am späten Montagabend zu einem Großeinsatz der Polizei geführt. Zwar war das erst wenige Wochen alte Mädchen nach knapp zwei Stunden wohlbehalten zurück. Die Beamten mussten aber Angehörige zweier größerer Familien auseinander halten, die sich vor der Klinik versammelt hatten und aufeinander losgegangen waren.

Offenbar mit einem Trick war die 32 Jahre alte Mutter gegen 19:40 Uhr von einer 18 Jahre alten Rumänin aus dem Zimmer gelockt worden, in dem sie mit ihrem Baby lag, das wegen Fieber behandelt wurde. Angeblich war für die 32-Jährige ein Paket abgegeben worden. Als sie zurück kam, waren die 18-Jährige und ihr Kind verschwunden. Die Frau schlug Alarm.

Polizei aus ganz Hamburg rückte an. Der S-Bahnverkehr wurde unterbrochen, damit die Gesuchte so nicht mit dem Baby fliehen kann. Außerdem wurden umfangreiche Suchmaßnahmen in der Umgebung durchgeführt. Dann, kurz vor 21.30 Uhr, tauchte die 18-Jährige wieder mit dem fünfeinhalb Wochen alten Säugling auf. Das kleine Mädchen hatte die knapp zwei Stunden unbeschadet überstanden.

Aufgetaucht waren auch Angehörige beider Familien der in Seevetal und Harburg wohnenden Frauen. Sie beschimpften sich. Die mehr als 50 Polizisten vor Ort konnten eine Schlägerei verhindern.

Die 18-Jährige wurde festgenommen und zur Polizeiwache in Harburg gebracht. Es wird wegen der Entziehung Minderjähriger ermittelt. Das Gebäude wurde außen von Polizeikräften gesichert, falls Angehörige beider Familien auftauchen und es erneut zu Auseinandersetzungen kommt. Das passierte nicht.

Die 18-Jährige wurde in die Psychiatrie eingewiesen. Sie hatte sich zum Tatzeitpunkt offenbar in einem verwirrten Zustand befunden. Erst kürzlich, so hieß es vor Ort, soll die junge Frau eine Totgeburt erlitten haben. Eine Verbindung zwischen den beiden Familien soll vor der Tat nicht bestanden haben. zv