Ratgeber - Der Hauskauf steht bevor? Dann ist es an der Zeit, Strom und Gas am neuen Wohnort anzumelden. Gleiches ist der Fall, wenn Verbraucher in eine andere Wohnung ziehen und den Gasanbieter wie E.ON beibehalten möchten. Eine Adressänderung gilt als ausreichend, wenn der Anbieter die neue Adresse ebenfalls beliefert. Doch welche weiteren wichtigen Aspekte sind zu berücksichtigen?
Umzug: Gas anmelden oder ummelden
Bei einem Umzug gilt: Wer seinen Anbieter rechtzeitig über den Umzug informiert und einen festen Umzugstermin nennt, kann den Anbieter problemlos wechseln oder beibehalten. Allerdings können die Kosten variieren. So kann das Gas am neuen Wohnort günstiger oder teurer ausfallen als in der bisherigen Wohngegend.
Die Grundversorgung Gas können Verbraucher jedoch auch von einem neuen Anbieter beziehen. Diesen wählen Interessierte selbst aus. In der Regel stehen Online-Services bereit, die einen Wechsel einfach ausfallen lassen. Um das Formular auszufüllen, ist lediglich eine Internetverbindung notwendig.
Auf der Website geben Verbraucher die Adresse und das Datum des Einzugs und den Gasverbrauch an. Zusätzlich hinterlegen diese die Bankdaten.
Zudem sollte der bisherige Lieferant Erwähnung finden. In diesem Kontext ist es zu empfehlen, die Kundennummer anzugeben, sodass der Wechsel schnell und problemlos erfolgen kann.
Wie lese ich den Zähler ab?
Im Keller oder im Treppenhaus befindet sich der Gaszähler. Hier können Verbraucher ihren Zählerstand ablesen. Die Zählernummer befindet sich vorne auf dem Gaszähler. In großen Zahlen wird der Stand hier mit Nachkommastellen angezeigt.
Durch den Zählerstand kann der Anbieter den tatsächlichen Jahresverbrauch ermitteln und eine Gasrechnung für den jeweiligen Zeitraum erstellen. Zur Identifikation geben die Verbraucher die Zählernummer an. Dabei handelt es sich um eine Nummer, die einer festen Wohnung zugeordnet ist.
Über die Zählernummer können Verbraucher zudem ihren Zähler im Keller identifizieren. Der Gasverbrauch wird stets in Kubikmetern angezeigt. Elektronisch oder manuell wird dieser an den Gasanbieter übermittelt. In der Regel können Kunden Online-Formulare nutzen.
Was passiert, wenn man Gas zu spät anmeldet?
Wer vergessen hat, das Gas anzumelden, bezieht dieses in der Regel vom Grundversorger wie E.ON. Bei diesem handelt es sich um den Betrieb, der die meisten Privatkunden im Wohngebiet beliefert. Dieser kommt der Versorgungspflicht nach, die auf den Paragrafen 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zurückgeht. Eine Versorgung muss nicht realisiert werden, wenn diese aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar ist.
Zwischen dem Grundversorger und dem Kunden wird ein konkludenter Vertrag geschlossen. Das bedeutet, dass der Kunde deutlich signalisiert, dass er das Angebot des Grundversorgers in Anspruch nehmen möchte. Die Kündigungsfrist beläuft sich in der Regel auf 14 Tage. Eine rückwirkende Anmeldung kann innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt des Einzugs erfolgen.
Dabei ist zu beachten: Der Mieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, das Gas ab- oder umzumelden. Versäumt es der Vormieter, den bestehenden Gasvertrag für die Wohnung zu kündigen und bezieht ein neuer Mieter diese, kann Letztgenannter eine Zwangsabmeldung realisieren.
Vormieter hat Gas nicht abgemeldet: Was kann ich tun?
Hat es der Vormieter versäumt, Gas für die Wohnung abzumelden, muss der Nachmieter nachweisen, dass er das Wohnobjekt von nun an bewohnt. Als Nachweis dient häufig der Mietvertrag. In der Folge kann eine Zwangsabmeldung umgesetzt werden.
Ein Tipp: Wichtig ist, dass sich der Nachmieter aktiv bei dem Gasanbieter wie E.ON in Verbindung setzt, um alle weiteren Schritte einzuleiten. Darauf zu hoffen, dass der Vormieter die Kosten für den alten Gasvertrag übernimmt, ist nicht anzuraten.
Das Fazit – Gas nach einem Umzug ab- oder ummelden
Steht ein Umzug oder Hauskauf bevor, muss der Gasvertrag gekündigt und ein neuer Gasvertrag für die neue Wohnung oder das Haus geschlossen werden. Verbraucher können ihren Gasanbieter – beispielsweise E.ON – auch beibehalten. In diesem Fall melden Sie das Gas lediglich um. Versäumen diese es, eine An- oder Ummeldung vorzunehmen, realisiert der Grundversorger der Wohngegend die Gasversorgung.
Viele Anbieter stellen Online-Services zur Um- oder Abmeldung von Gas zur Verfügung. Der Prozess nimmt somit wenige Minuten in Anspruch. Hat der Vormieter den Gasvertrag nicht gekündigt, sollten Nachmieter oder die neuen Besitzer eines Hauses aktiv werden und den Gasanbieter kontaktieren. In diesem Fall ist eine Zwangsabmeldung möglich.