Der neue Rettungswagen für Tiere. Foto: pr
Der neue Rettungswagen für Tiere. Foto: pr
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Organisation Tier-Notruf hat neuen Rettungswagen speziell für Tiere

Harburg - Rettungswagen für Menschen sind lange Standard. Für Tiere nicht. Erst seit 2020 ist die Organisation Tier-Notruf auch in Harburg Stadt & Land präsent. Jetzt hat sie einen neuen Rettungswagen speziell für Tiere bekommen. Der über die kostenfreie Telefonnummer 0800 111 15 15 angefordert werden kann.

Mit dem neuen Fahrzeug, das eine Spenderin finanzierte, sieht man sich deutlich besser aufgestellt. Das Fahrzeug, mit dem die Helfer seit 2020 hier unterwegs waren, war so in die Jahre gekommen, dass es verschrottet werden musste.

Der neue Rettungswagen hat eine Vorgeschichte. Sechs Jahres war er auf den Straßen Mannheims unterwegs - im normalen Rettungsdienst.

Für den tierischen Einsatz wurde er umgebaut und entsprechend ausgerüstet sowie neu lackiert. "Eigentlich hat er alles, was auf einem normalen Rettungswagen auch drauf ist", sagt Harald Krüger vom Tier-Notruf. Er ist halt nur für Tiere passend gemacht.

Gerufen werden Fahrzeug und Besatzung meistens im Zusammenhang mit Haustieren. Hunde, Katzen, aber auch mal eine Hausratte sind Patienten. Einige Tiere sind erkrankt. Hunde leiden auffallend oft an einer Vergiftung. "Etwa jeder dritte Hund, den wir transportieren, betrifft das", so Krüger. Aber auch das angefahrene Haustier wird medizinisch betreut und befördert.

Gefahren werden verletzte oder erkrankte Tiere zum Tierarzt, den auch der Halter aufsucht. Geht das nicht, gibt es einen Tierarzt-Notdienst. Wird die Behandlung für den zu schwierig, geht es aus dem Hamburger Süden in der Regel in die Tierklinik Lüneburg, die aufgestellt ist wie ein kleines Krankenhaus.

Die Besatzung des Tierrettungswagens arbeitet zwar ehrenamtlich, ist aber vom Fach. Sie wurden in der eigenen Akademie der Organisation zum Tierrettungssanitäter ausgebildet.

Für eine Beförderung in dem Tierrettungswagen fallen Kosten an. Es sind um die 140 Euro, die für so einen Transport bezahlt werden müssen. Hat der Halter des verletzten oder erkrankten Tieres eine Tierkrankenversicherung, können die Kosten von der Versicherung übernommen werden. Das allerdings nur, wenn solche Leistungen auch in der Versicherung enthalten sind. zv